Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- u. Reisebedingungen der Firma Windradler, Inhaber: Klaus Kiefer, Jennetalweg 1a, 79285 Ebringen (im Folgenden „Veranstalter“ genannt).

1. Buchung / Vertragsabschluss

1. Die Anmeldung kann schriftlich, per Internet oder fernmündlich vorgenommen werden. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Kurs-, oder Reisevertrages verbindlich an. Inhalt des Vertrages sind die Ausschreibung, der Prospekt oder jegliche andere drucktechnisch oder digital gestaltete Beschreibung der Reise.

2. Der Buchende wird bei gleichzeitiger Anmeldung von Familienmitgliedern alleiniger Vertragspartner. Bei nicht miteinander verwandten Personen, insbesondere Gruppenanmeldung, kommt der Vertrag mit jedem einzelnen Mitglied der Gruppe auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über den Buchenden als Stellvertreter zustande.

3. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.

4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt, kommt der Vertrag auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande.

5. Für den Vertrag gelten ausschließlich die AGB des Veranstalters; andere Bedingungen werden nicht zum Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Leistungen

1. Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung oder nach den Beschreibungen nach 1 Nr. 1 dieser AGB sowie Angaben in der Reisebestätigung.

3. Leistungsänderungen

1. Die Reisebeschreibung stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu gewährleisten. Änderungen einzelner Leistungen nach Vertragsabschluss, wie z. B. der angegebenen Touren und Strecken, Zwischenübernachtungen sowie Änderungen des Reiseablaufes aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen sind möglich, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. In jedem Fall wird der Veranstalter den Teilnehmer frühestmöglich informieren.

4. Bezahlung

1. Bei einem Betrag von unter 150 Euro ist der Betrag innerhalb einer Woche fällig. Bei höheren Beträgen ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises innerhalb einer Woche fällig. Ohne dass es einer weiteren Zahlungsaufforderung bedarf, ist die Restzahlung von 80 % des Reisepreises 4 Wochen vor Beginn der Reise fällig. Der Betrag muss bis dahin auf dem angegebenen Konto des Veranstalters eingegangen sein.

2. Bei einer kurzfristigen Buchung innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn, ist der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig.

3. Ohne rechtzeitige Zahlung des vollen Reisepreises besteht für den Reisenden kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung, jedoch eine Verpflichtung zur Zahlung der Stornogebühren.

4. Die Reise- oder Kursunterlagen werden dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang sofort zugesandt.

5. Preisänderung

1. Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen (wie z. B. gestiegene Beförderungskosten, Gebührenerhöhungen oder Wechselkursänderungen) bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsschluss liegt.

2. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

6. Rücktritt durch den Teilnehmer

1. Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise oder dem Kurs zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam, wenn die Erklärung schriftlich beim Veranstalter eingegangen ist.

2. Aufgrund des Rücktritts kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Unser pauschalierter Anspruch auf Stornogebühren beträgt:

  • bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
  • ab 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 45 % des Reisepreises
  • ab 29 bis 10 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
  • ab 10 bis 2 Tage vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises

Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt wird der gesamte Reisepreis berechnet.

3. Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten als die vorstehenden Prozentsätze durch den Rücktritt entstanden sind.

4. Um die Kosten einer Stornierung zu begrenzen, empfiehlt sich der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

7. Umbuchungen/ Ersatzteilnehmer

1. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen, werden neben dem eventuell geänderten Preis zusätzlich die tatsächlich angefallenen Bearbeitungskosten, mindestens aber 25,00 € berechnet.

2. Der Kunde kann nach § 651b BGB bis zum Reiseantritt verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es besteht dann eine gesamtschuldnerische Haftung. Dem Eintritt eines Ersatzteilnehmers kann widersprochen werden, wenn der Dritte den besonderen Reise- oder Kurserfordernissen nicht genügt, gesetzliche oder behördliche Anforderungen entgegenstehen.

8. Rücktritt durch den Veranstalter

1. Der Veranstalter kann bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden zurücktreten, wenn in der Reisebeschreibung auf eine Mindesteilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Kunde erhält den einbezahlten Reisepreis zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Veranstalter den Kunden davon zu unterrichten.

2. Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dazu zählt insbesondere, wenn der Kunde Sicherheitsvorschriften nicht beachtet oder sich und andere gefährdet. Kündigt der Veranstalter aus solchem Grund, so behält er den Anspruch auf den vollen Reise- oder Kurspreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

3. Wird die Reise oder der Kurs infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die im Falle höherer Gewalt notwendigen Maßnahmen, insbesondere die für die Rückbeförderung entstehenden Mehrkosten, tragen beide Parteien je zur Hälfte. Sonstige Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Teilnahmebedingungen

1. Teilnehmen kann jeder, der gesund und den speziellen, in der Reisebeschreibung genannten sportlichen Voraussetzungen gewachsen ist und die entsprechende funktionstüchtige Ausrüstung (Helm, Bekleidung, Rad, Langlaufski) mitbringt. Es besteht bei allen Rad-Kursen und Touren Helmpflicht. Um Verletzungen vorzubeugen, empfehlen wir Radbrille sowie Radhandschuhe zu tragen. Ist kein besonderes Anforderungsprofil angegeben, so wird lediglich normale körperliche und mentale Fitness vorausgesetzt.

2. Um die eigene Gesundheit und die der anderen Teilnehmer nicht zu gefährden, darf der Reisende an keinen ansteckenden Krankheiten leiden und es müssen körperliche oder geistige Gebrechen unbedingt vor Veranstaltungsbeginn mit dem Hausarzt und dem Veranstalter durchgesprochen werden.

3. Insbesondere im Falle der Buchung einer Reise inklusive Leistungsdiagnostik verpflichtet sich der Teilnehmer, sich vor Antritt der Reise einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und sich darüber die ärztliche Unbedenklichkeit an der Teilnahme bescheinigen zu lassen.

4. Wenn sich erst nach Reise- oder Kursbeginn herausstellt, dass der Teilnehmer die ausgeschriebenen Mindestanforderungen nicht erfüllt, so kann der Veranstalter den Teilnehmer auch dann noch von der Reise oder dem Kurs ausschließen, um dessen Sicherheit oder die der übrigen Teilnehmer nicht zu gefährden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reise- oder Kurspreises.

5. Auf die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Bezug genommen und verwiesen.

10. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die örtliche Reiseleitung unmittelbar über seine Beanstandungen zu informieren. Unterlässt dies der Teilnehmer schuldhaft, sind seine Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz ausgeschlossen.

11. Haftung

1. Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. (§ 651h BGB).

2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

3. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko an den Reisen und Kursen teil. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass bei bestimmten Aktivitäten in der freien Natur auch bei sorgfältigster Planung und Durchführung durch den Veranstaltungsleiter ein gewisses Risiko für die Teilnehmer besteht. Der Teilnehmer ist sich darüber bewusst, dieses Risiko zu tragen. Es sollte durch einen Arzt überprüft werden, ob der Gesundheitszustand des Reisenden den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigungen oder Verlust privater oder gemieteter Fahrräder. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die verursacht werden durch Dritte oder andere Teilnehmer oder durch Nichtbeachtung einer Weisung des Gruppenleiters oder Missachtung der Straßenverkehrsordnung.

4. Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Teilnehmer zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

5. Zwischen der Firma Windradler und verschiedenen anderen Unternehmungen bestehen Kooperationsverträge, auf Grund derer wir nur als Reisevermittler zwischen diesem Anbieter und dem Kunden tätig werden, wobei dessen Leistungen neben solche der Firma Windradler treten können. In diesem Fall sind die Leistungen des Kooperationspartners ausdrücklich als Fremdleistungen in der Ausschreibung kenntlich gemacht. Für fremdvermittelte Leistungen haftet Windradler nicht. Für diese Leistungen gelten ausschließlich die AGB des fremden Vertragspartners, die entweder unter der im Reiseprospekt, der Anmeldung oder Anmeldebestätigung angegebenen Internet-Seite einsehbar sind oder aber von Windradler auf Wunsch bei der Buchung zur Verfügung gestellt werden.

6. Der Abschluss einer Gepäck-, Reiserücktritts-, Haftpflicht-, Unfall- sowie Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen.

12. Fernabsatzverträge § 312b

1. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge, insbesondere das Widerrufsrecht, finden bei Reise-/Kursverträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, keine Anwendung. Pauschalreisen sind Dienstleistungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden.

13. Freizeitgruppe

1. Leistungsgegenstand

1.1 Windradler bietet den Mitgliedern der Freizeitgruppe und den 10er-Karten-Inhabern regelmäßige Trainingseinheiten oder Touren an, wobei die Anzahl der Angebote aufgrund der Reisetätigkeit von Windradler durchaus variieren kann.

1.2 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Training

2.1 Jeder kann Mitglied in der Freizeitgruppe werden,  jedoch kann je nach Kenntnisstand und Voraussetzungen ein Mountainbike-Fahrtechnikkurs bei Windradler empfohlen werden.

2.2 Die Dauer einer Trainingseinheit / Trainingstour beträgt ca. 1,5 – 3 Stunden. Ab einer Dauer von 4 Stunden zählt die Einheit als Tagestour.

2.3 Das Training umfasst zurzeit hauptsächlich Mountainbike-, Rennrad- und Tourenradfahren, im Winter Skilanglauf.

2.4 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden den Mitgliedern per E-Mail mitgeteilt.

2.5 Körperliche oder geistige Gebrechen müssen unbedingt vor Trainingsbeginn mit uns und evtl. mit dem Hausarzt durchgesprochen werden.

3. Sonstige Leistungen

Windradler gewährt den Mitgliedern und 10er-Karten-Inhabern einen Rabatt von 3 % auf das reguläre Reise-Programm (außer bei Reisen, bei denen Windradler als Vermittler auftritt). Mitglieder, die an regulären Fahrtechniktrainings teilnehmen möchten, erhalten einen Rabatt von 50 % und 10er-Karten-Inhaber 30 %. Für Tagestouren zahlen Mitglieder zuzüglich 18 € oder eine 10er-Karte und 10er-Karten-Inhaber 2 Kärtchen;  Zweitagestouren kosten für Mitglieder 18 € pro Tag und für 10er-Karten-Inhaber 2 Kärtchen pro Tag.

4. Haftung

4.1 Windradler schließt gegenüber dem Mitglied jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Mitglied zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

4.3 Nimmt das Mitglied die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Windradler vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut es dies auf eigene Verantwortung. Windradler übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die das Mitglied von diesen erhalten hat.

4.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Windradler um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Mitglieds zu genügen.

4.5 Das Mitglied hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der Freizeitgruppe auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

4.6 Bei einer Familienmitgliedschaft haftet der Erziehungsberechtigte für seine minderjährigen Kinder. In diesem Fall übernimmt der Erziehungsberechtigte zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen die gesamtschuldnerische Haftung für alle aus dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten. Diese Haftung bleibt bis zur Volljährigkeit des Kindes bestehen.

4.7. Auf die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 11.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Bezug genommen und verwiesen.

4.8 Auf die Teilnahmebedingungen in Ziffer 9.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Bezug genommen und verwiesen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Der Monatsbeitrag muss spätestens bis zum 5. Werktag eines jeden Monats im Voraus auf dem Konto von Windradler eingehen.

5.2 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Windradler behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Vertragsänderungen dem Mitglied umgehend, mindestens 3 Monate vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

5.3 Eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags wird für Studenten, Auszubildende und ALG2-Empfänger gegen Vorlage eines gültigen Nachweises über die Berechtigung zur Inanspruchnahme gewährt. Der Berechtigungsnachweis muss bei Vertragsabschluss vorgelegt werden. Bei befristeten Nachweisen ist eine aktuelle Folgebescheinigung unaufgefordert bis zum Ende der Gültigkeit des Nachweises vorzulegen. Wenn ein nach diesem Vertrag erforderlicher Nachweis nicht fristgerecht erbracht wird, entfällt die Ermäßigung automatisch. Bei nachgereichten Nachweisen wird die Ermäßigung ausschließlich für die Zukunft gewährt und zwar mit dem nächsten fällig werdenden Mitgliedsbeitrag, wenn der Nachweis 15 Werktage vor Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages beigebracht wurde, andernfalls mit dem übernächsten Mitgliedsbeitrag. Bei Wegfall der Ermäßigungsvoraussetzung entfällt die Ermäßigung automatisch.

5.4 Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug von mehr als 1 Monat, berechnen wir 10 % Verzugszinsen auf den Beitrag für die Dauer des Zahlungsverzugs.

6. Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte der Teilnehmer weitere Kosten (Eintrittsgelder für Seilbahnen, Übernachtungskosten etc.), so sind diese vom Teilnehmer zu tragen.

7. Kündigung durch das Mitglied

7.1 Die Mitgliedschaft ist spätestens drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit des Vertrages schriftlich per Einschreiben zu kündigen. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um die Erstlaufzeit und ist dann immer 3 Monate vor Ablauf der Verlängerung schriftlich per Einschreiben kündbar. Kündigungen per Fax oder E-Mail gelten als nicht erfolgt.

7.2 Sofern das Mitglied seinen Wohnsitz während der Mitgliedschaft an einen mindestens 50 km von dem Firmensitz von Windradler entfernt gelegenen Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform mittels Einschreiben sowie eines Nachweises durch das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes. Die Frist beginnt mit Eingang des Nachweises. Eine Kündigung per Fax oder E-mail ist nicht möglich.

8. Kündigung durch Windradler

8.1 Bei einem Zahlungsverzug des Mitglieds hat Windradler das Recht, den Vertrag mit einer dreimonatigen Frist zum Ende der Laufzeit zu kündigen. Das Mitglied ist zur Zahlung von ausstehenden Beiträgen nebst Verzugszinsen von 10 % bis zu diesem Zeitpunkt verpflichtet.

8.2 Windradler kann den Vertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn das Mitglied trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn es sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dazu zählt insbesondere, wenn das Mitglied Sicherheitsvorschriften nicht beachtet oder sich und andere gefährdet. Kündigt Windradler aus solchem Grund, so behält Windradler den Anspruch auf bereits gezahlte Beiträge.

9. Verhinderung und Ausfall

9.1 Das Mitglied hat im Falle einer Verhinderung grundsätzlich keine Ansprüche gegen Windradler. Gesundheitlich oder beruflich bedingte Ausfallzeiten mit einer Mindestdauer von vier zusammenhängenden Wochen werden dem Mitglied auf schriftlichen Antrag bei Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest oder Bescheinigung des Arbeitgebers) beitragsfrei an die Vertragslaufzeit angehängt.

14. Personal Training

1. Leistungsgegenstand

1.1 Windradler verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.

2.3 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.

2.4 Körperliche oder geistige Gebrechen müssen unbedingt vor Trainingsbeginn mit uns und evtl. mit dem Hausarzt durchgesprochen werden.

3. Haftung

3.1 Windradler schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

3.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

3.3 Windradler haftet nicht über die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

3.4 Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Windradler vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Windradler übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde von diesen erhalten hat.

3.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Windradler um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.

3.6 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

3.7 Auf die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 11.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Bezug genommen und verwiesen.

3.8 Auf die Teilnahmebedingungen in Ziffer 9.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Bezug genommen und verwiesen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Abrechnung der ersten 3 Trainingseinheiten erfolgt im Voraus. Alle weiteren Trainingseinheiten werden jeweils am Monatsende abgerechnet.

4.2 Der Kunde erhält von Windradler eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen zahlbar ist.

4.3 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Windradler behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

5. Sonstige Kosten

5.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.

6. Verhinderung und Ausfall

6.1 Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

6.2 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird die Trainingseinheit nach Absprache verschoben.

6.3 In Ausnahmefällen (Krankheit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

7. Ersatzansprüche

7.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Windradler können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

15. Veröffentlichung von Veranstaltungs-Fotos

1. Während der Veranstaltungen aufgenommene oder dem Veranstalter zur Verfügung gestellte Fotos werden nach Möglichkeit zur Einsicht und zum Download in einer Foto-Galerie bereitgestellt. Der Teilnehmer stimmt mit seinem Vertragsabschluss zu, dass der Veranstalter die Bilder unentgeltlich für diesen Zweck nutzen darf, ebenso wie für weitere interne Zwecke (z. B. zur Veröffentlichung auf der Homepage des Veranstalters oder für Druckerzeugnisse).

2. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Weiterveräußerung der Fotos an Dritte.

3. Sollte der Teilnehmer einer Veröffentlichung der Fotos, auf denen er abgebildet ist, im Internet oder für andere obengenannte Zwecke nicht zustimmen, so kann er dies vor Veranstaltungsbeginn mitteilen. Unabhängig davon kann der Teilnehmer jederzeit, auch nachträglich, das Entfernen einzelner Bilder von der Homepage des Veranstalters verlangen.

16. Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen gilt als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.

17. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen oder gar des gesamten Reisevertrages zur Folge.